Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzel-, Gruppenstundenstunden und Kurse der Hundeschule Nahundfern
§ 1
Vertragsgegenstand sind Einzel-, Gruppenstunden und Kurse für Hund und Halter.
Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Die Hundeschule Nahundfern übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles
§ 2
Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Ektoparasiten dürfen nicht an der Ausbildung teilnehmen. Die Hundeschule Nahundfern ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
Hündinnen die läufig sind dürfen an der Ausbildung teilnehmen, ausgenommen in der Zeit der Standhitze. Die Hundeschule Nahundfern ist vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund dem Impfstatus entsprechend die nachfolgend genannten wirksamen Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, (Virushusten nach Absprache).
Auf Verlangen hat der Kunde den Impfpaß, und den Nachweis der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule Nahundfern bei Beginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
§ 3
Für alle Angebote der Hundeschule Nahundfern kann die Anmeldung per Whatsapp, per SMS, postalisch, telefonisch oder persönlich erfolgen
§4
Alle Gruppenstunden dauern generell 50 Minuten.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Stunden an denen man aus persönlichen Gründen mal nicht teilnehmen kann können innerhalb von 4 Wochen in einer der offenen Gruppen nachgeholt werden. (Eine Anmeldung über die Homepage ist dann erforderlich.)
Die Vergütung der geschlossenen Gruppenstunden erfolgt über einen Monatsbeitrag oder ein Halbjahresabo. Der Monatsbeitrag beträgt für eine Teilnahme [nbsp ] 1x wöchentlich 49,-€
2x wöchentlich 91,-€
Der Beitrag für den Folgemonat ist (außer beim ersten mal) immer bis zum 15. des laufenden Monats zu zahlen. Der Beitrag ist auf nur 42 Wochen im Jahr berechnet. D.h. es sind 10 Wochen Ausfall bereits mit eingeplant, so dass bei Nichtstattfinden der Trainingsstunden keine Verrechnung erfolgt.
Sollte man den Folgemonat aussetzen wollen,muss man bis spätesten zum Zahltag per Whatsapp, SMS, postalisch oder persönlich Bescheid geben, damit keine weiteren Kosten anfallen.
Wenn man wieder in den Trainingsbetrieb mit einsteigen möchte, ist eine vorherige Absprache nötig, da der Platz in der Gruppe eventuell schon wiedervergeben sein kann . Wir werden dann eine andere Möglichkeit der Teilnahme finden.
Der Beitrag für ein Halbjahresabo beträgt 1 x wöchentlich 275,-€
2 x wöchentlich 510,-€
3 x wöchentlich 725,-€
Das Halbjahresabo wird beim ersten mal in der ersten Stunde des laufenden Halbjahres bezahlt. Bei Folgeabos ist der Beitrag bis zum 15. des letzten bezahlten Monats für das folgende Halbjahres zu erstatten.
Auch hier ist der Beitrag auf nur 42 Wochen im Jahr berechnet. D.h. es findet keine Rückerstattung auf ausfallende Stunden statt.
Bei den offenen Gruppen und den offenen Themenstunden wird ein Betrag von 15,-€ pro Teilnahme in bar bezahlt. Für diese Stunden muss man sich über die Homepage im Kalender anmelden.
Die Welpenstunde kostet 10,-€ und wird je Teilnahme bezahlt.
Der unregelmäßig angebotene Hundetalk kosten 15,-€ und wirden unter offene Themenstunden im Kalender zu finden sein und kann nur mit Anmeldung besucht werden.
Die Einzelstundenvergütung von 50,-€ bezieht sich auf 60 Minuten und wird vor Ort in bar bezahlt. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Das Absagen oder Verschieben eines vereinbarten Einzeltermins muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt dies nicht, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, darf der Termin in voller Höhe angerechnet werden. Versäumte Stunden werden nicht erstattet.
§5
Eine Haftung von der Hundeschule Nahundfern für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule Nahundfern handelt und sich auf dem Schulungsgelände bzw. sich zu Übungszwecken in anderer Umgebung befindet.
Die Hundeschule Nahundfern kann ohne Einhaltung einer Frist Teilnehmer des Platzes verweisen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden oder der Kunde sich tierschutzwidrig verhält.
§7
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen, welche während einer Einzel- oder Gruppenstunde erstellt wurden. Die Hundeschule Nahundfern verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung der Webseite und als Dokumentation von Unterrichtstunden oder Kursen für die daran teilnehmenden Kunden zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Sollte ein Teilnehmer dies ausdrücklich nicht wünschen, bittet die Hundeschule Nahundfern darum, ihn zu Beginn des Trainings darüber zu informieren, um dies berücksichtigen zu können.
Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während einer Einzel- oder Gruppenstunde sind ausdrücklich nicht gestattet.
§8
Die Hundeschule Nahundfern übernimmt keinerlei Haftung für Sach-/Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Ebenso gilt dies für Schäden und/oder Verletzung durch teilnehmende Hunde. Der Hundehalter haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde.
Sämtliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der jeweiligen Trainingsstunde erfolgt auf eigenes Risiko.
§9
Ansprüche gegen die Hundeschule Nahundfern verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.
§10
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw des gesamten Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur der Hundeschule Nahundfern vorbehalten.
§11
Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Hundeschule Nahundfern.
Hundeschule Nahundfern, Anne Neumann, Magdeburger Heerstraße 21, 14776 Brandenburg,
Tel. 0174 9537465